Die im Jahre 1456 gegründete Universität Greifswald gehört zu den ältesten Universitäten im Ostseeraum. Über die Jahrhunderte hinweg hat sie ihren Ruf als Stätte international wirksamer Forschung und hochwertiger Lehre erworben, bewahrt und ausgebaut.
An der Körperschaftsliegenschafts- und Forstverwaltung der Universität Greifswald ist vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen eine Stelle zu besetzen
Seit ihrer Gründung im Jahr 1456 ist die Universität Greifswald, Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR), im Besitz großer Waldgebiete, landwirtschaftlich genutzter Flächen und mit Wohneigentum bebauter Grundstücke. Mehrere durch die Universität bzw. die Universitätsmedizin Greifswald genutzte Gebäude gehören zu diesem Körperschaftsvermögen. Soweit die Körperschaftsliegenschaften nicht für Forschung, Lehre und Krankenversorgung genutzt werden, obliegt ihre Verwaltung der Körperschaftsliegenschafts- und Forstverwaltung der Universität.
Dieser neu geschaffenen Position kommt eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung der universitären Klimaschutzstrategie zu.
Entwässerte Moore sind in der universitären Treibhausgas (THG)-Bilanz die mit Abstand größte Quelle von THG-Emissionen. Daneben kommt den Ländereien eine zentrale Rolle beim Ausgleich von THG-Emissionen, verursacht durch den universitären Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb, zu. Entsprechend ist die Erarbeitung und Umsetzung einer Moorschutzstrategie ein zentraler Baustein beim Erreichen der universitären Klimaschutzziele. Die schrittweise Reduzierung von THG-Emissionen wird nur gelingen, wenn die Wasserstände auf entwässerten Moorflächen der Universität Greifswald sukzessive dauerhaft angehoben werden und die Bewirtschaftung auf torferhaltende bzw. nur noch schwach torfzehrende Nutzungsarten umgestellt wird.
Zwingend erforderliche Voraussetzungen:
Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei der Auswahlentscheidung maßgeblich berücksichtigt werden, sind: