Die im Jahre 1456 gegründete Universität Greifswald gehört zu den ältesten Universitäten im Ostseeraum. Über die Jahrhunderte hinweg hat sie ihren Ruf als Stätte international wirksamer Forschung und hochwertiger Lehre erworben, bewahrt und ausgebaut.
An der Universität Greifswald ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen eine Stelle zu besetzen.
Verwaltungsangestellte*r - Geschäftsstelle des Senats 26/S07
🚩zum nächstmöglichen Zeitpunkt 🕓 Teilzeit (50 v. H.) 📅 unbefristet 💳 Entgeltgruppe 9b
Ihre Aufgaben:
Der/Die Stelleninhaber*in ist im Rahmen der Tätigkeit verantwortlich für die Geschäftsführung des Senats und der Studienkommission, die Durchführung der Satzungsverfahren und die Mitarbeit bzw. Stellvertretung in der Geschäftsführung der Satzungskommission. Dazu gehören u. a.:
- Vorbereitung, Protokollierung, Geschäftsführung und Nachbereitung der Sitzungen des akademischen Senats der Universität Greifswald sowie die selbständige Betreuung der Durchführung von Wahlen der vom Senat zu wählenden Amtsträger*innen
- Überwachung und Durchführung der Satzungsverfahren sowie die selbständige Erstellung von Satzungen sowie deren Beschlussvorlagen für die Kommission und den Senat sowie Synopsen, Protokollführung, Nachbereitung und Archivierung/Zuordnung aller Unterlagen
- Koordinierung des Verfahrensablaufs bei der Errichtung und Änderung von Studiengängen sowie bei der Erarbeitung und Verabschiedung von Prüfungs- und Studienordnungen, Überwachung und Durchführung aller Satzungsverfahren inkl. der Veröffentlichungsverfahren (Veröffentlichungsvermerke und Koordination der zu beteiligenden Stellen, einschließlich der Satzungen und Ordnungen der Universitätsmedizin)
Ihr Profil:
Zwingend erforderliche Voraussetzungen:
- ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach)Hochschulstudium (Bachelor, Diplom oder vergleichbar), vorzugsweise im Bereich Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes (vormals gehobener Verwaltungsdienst) oder Angestelltenprüfung 2 oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in
Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei der Auswahlentscheidung maßgeblich berücksichtigt werden, sind:
- gute Kenntnisse im Hochschul- und Verwaltungsrecht, einschließlich einschlägiger Rechtsverordnungen
- eine strukturierte, sorgfältige und exakte Arbeitsweise auch unter Zeitdruck, analytisches Denkvermögen
- sicherer Umgang mit Office-Anwendungen, Offenheit für technische Weiterentwicklungen und Neuerungen, Bereitschaft zur schnellen und intensiven Einarbeitung in neue Systeme