Seit der Gründung im Jahr 1456 ist die Universität Greifswald im Besitz großer Waldgebiete, landwirtschaftlich genutzter Flächen und mit Wohneigentum bebauter Grundstücke. Mehrere durch den Hochschulbereich bzw. durch die Universitätsmedizin Greifswald (KöR) genutzte Gebäude einschließlich Grundstücke gehören zum Körperschaftsvermögen der Universität Greifswald (KöR). Für die Verwaltung, Nutzung und Bewirtschaftung dieses umfangreichen Körperschaftsvermögens, das nicht unmittelbar Zwecken von Forschung und Lehre dient, ist die Körperschaftsliegenschafts- und Universitätsforstverwaltung verantwortlich.
An der Universität Greifswald ist im Referat Körperschaftshaushalt/Forstverwaltung und im Referat Körperschaftsliegenschaft vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen eine gemeinsame Stelle zu besetzen.
Zwingend erforderliche Voraussetzungen:
Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei der Auswahlentscheidung maßgeblich berücksichtigt werden, sind: